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Amt 24

Amt 24 - zu Hause aufs Amt

 

Amt 24 ist das Service-Portal des Freistaats Sachsen und der sächsischen Kommunen.
Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände sowie sonstige Institutionen finden hier umfassende Informationen zu Verwaltungsdienstleistungen:

- Lebenslagen
- Verfahren und Dienstleistungen
- Behörden
- Formulare-/Online-Dienste

Landeserziehungsgeld

Eltern, die im Freistaat Sachsen leben, können im zweiten oder im dritten Lebensjahr des Kindes ein Landeserziehungsgeld erhalten. Damit unterstützt der Freistaat Sachsen besonders jene Eltern, die sich für eine längerfristige eigene häusliche Betreuung des Kindes entschieden haben und beispielsweise die vollen drei Jahre der gesetzlichen Elternzeit in Anspruch nehmen möchten.

Elterngeld

Mit dem Elterngeld will die Bundesregierung die wirtschaftliche Situation von Müttern und Vätern in der Elternzeit erleichtern. Die staatliche Leistung gilt für Kinder, die ab 1. Januar 2007 geboren wurden.

Der Elternteil, der wegen der Kinderbetreuung ganz zu Hause bleibt oder seine Arbeitszeit reduziert (maximal 30 Stunden in der Woche sind möglich), erhält zwölf Monate lang 65 bis 67 Prozent seines vorherigen Nettoeinkommens – monatlich höchstens EUR 1.800 Euro. Die Mindestleistung von monatlich EUR 300 bekommen auch Eltern, die zuvor kein Einkommen hatten. Liegt das Einkommen, das der Berechnung des Elterngeldes zu Grunde liegt, unter 1.000 Euro, wird der Prozentsatz erhöht.

Aktuelle Stellenausschreibungen online

 

- Staatl. anerkannte/r Erzieher/in (m/w/d)

 

 

Ausschreibungen
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