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Schwaben

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung „Teilbereich Fl.-St. 146“ Gemarkung Schwaben

Der Stadtrat der Stadt Waldenburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.05.2023 den Entwurf zur Ergänzungssatzung „Teilbereich Fl.-St. 146“ Gemarkung Schwaben in der Fassung 03.05.2023 mit Planzeichnung, Textteil und Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel und Zweck der Ergänzungssatzung ist es, vorhandene Potentiale mit baulicher Vorprägung zur Verdichtung und maßvollen Ergänzung zu nutzen. An der bereits bebauten Waldenburger Straße bindet die Teilfläche des Flurstücks 146 an. Durch die Einbeziehung der Teilfläche in den Innenbereich soll eine, die vorhandene Bebauung arrondierende Bebauung ermöglicht werden. Damit wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt und vorhandene Erschließungsanlagen genutzt.

Die Ergänzungsflächen berühren das Flurstück 146, Gemarkung Schwaben (siehe Lageplan).

Die Aufstellung der Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 BauGB ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und die Angaben zu umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB entbehrlich; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung für das vorliegende Satzungsverfahren abgesehen wurde.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung in der Fassung 03.05.2023, bestehend aus Plan- und Textteil, sowie der beigefügten Begründung, liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

10.07.2023 bis 10.08.2023

in der Stadtverwaltung Waldenburg, Zimmer Hr. Zenker (1. OG), Markt 1, 08396 Waldenburg öffentlich aus und kann zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden:

Dienstag   9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr.

Die Planunterlagen sind für die Dauer der Auslegung im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Einsicht in die Planungsunterlagen nehmen und Anregungen und Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vortragen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Waldenburg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Dies kann unter anderem auch elektronisch an bauamt@waldenburg.de oder kruse@dr-kruse-plan.de erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt gleichzeitig während der oben genannten Auslegungsfrist.

Fragen zu den Planinhalten können zu den üblichen Dienstzeiten telefonisch unter der Telefonnummer (037608) 123 0 oder per Fax an (037608) 123 10 gestellt werden.

Datenschutzinformation

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

 

gez. Götze
Bürgermeister

Schwaben

 

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