Wohnbebauung Dammweg - Schäferstraße
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 01/2021
„Wohnbebauung Dammweg – Schäferstraße“
gemäß § 13b BauGB
Der Stadtrat der Stadt Waldenburg hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/2021 „Wohnbebauung Dammweg – Schäferstraße“ mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 31.05.2022 samt Begründung vom 14.06.2022 gebilligt und diesen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 44/06/2022).
Das Verfahren wird nach § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen durchgeführt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 wird abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
Der Geltungsbereich umfasst auf einer Fläche von 0,56 ha die Flurstücke 1429/1, 1429/2, 1429/3, 1427/7, 1427/8 (teilw.) und 1439/6 (teilw.) der Gemarkung Waldenburg. Der Geltungsbereich ist in der Übersichtskarte dargestellt (nicht maßstäblich).
Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 4 Ein- und 2 Mehrfamilienhäusern zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung,
- Deckung des nachgefragten Wohnraumbedarfes i. S. der inneren Verdichtung der Altstadt bzw. der Innenentwicklung unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen,
- Ausnutzung der vorhandenen Erschließungsanlagen,
- Sicherung der Errichtung von Stellplätzen auf den Grundstücken.
Gleichzeitig wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01/2021 „Wohnbebauung Dammweg – Schäferstraße“ mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 31.05.2022 samt Begründung vom 14.06.2022 wird in der Zeit vom
08.08.2022 bis 08.09.2022
In der Stadtverwaltung Waldenburg, Zimmer Hr. Krug (1. OG), Markt 1, 08396 Waldenburg öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen sind für die Dauer der Auslegung im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:
https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie im zentralen Landesportal unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Dies kann unter anderem auch elektronisch an bauamt@waldenburg.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Fragen zu den Planinhalten können zu den üblichen Dienstzeiten telefonisch unter der Telefonnummer (037608) 123 0 oder per Fax an (037608) 123 10 gestellt werden. Für Fragen steht neben der Stadtverwaltung auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, Fax (033 62) 8 83 61-59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Datenschutzinformation
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
gez. Pohlers
Bürgermeister
Räumlicher Geltungsbereich
(Auszug aus RAPIS, Raumplanungsinformationssystem Bauleitplanung)
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