Am 20. Dezember 2011 hat die Sächsische Landesregierung den Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012 zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange frei gegeben. Der Entwurf mit seiner Begründung sowie dem Umweltbericht liegt im Zeitraum vom 27. Januar 2012 bis 23. März 2012 gemäß §§ 9, 10 Abs. 1 Satz 1 ROG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 SächsLPlG bei den Landesdirektionen, den Landkreisen, den Kreisfreien Städten und den Regionalen Planungsverbänden zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann aus. Das Beteiligungsverfahren zum Landesentwicklungsplan 2012 wird zusätzlich als internetgestütztes Online-Verfahren durchgeführt. Unter der Adresse www.landesentwicklungsplan.sachsen.de besteht die Gelegenheit, den Entwurf einzusehen sowie eine Stellungnahme online abzugeben. Die Übermittlung einer Stellungnahme ist außerdem als E-Mail unter landesentwicklungsplan@smi.sachsen.de möglich. Die Stellungnahmen müssen bis zum 23.03.2012 abgegeben werden.