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Bundestagswahl 2025

 


Wahlhelferaufruf

Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Dafür werden engagierte und zuverlässige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.

Für den Ablauf von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Nur mit Ihrer tatkräftigen Hilfe am Wahltag können wir die Wahlen erfolgreich ausführen. Als Mitglied des Wahlvorstandes sind Sie für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und für die Ermittlung des Wahlergebnisses verantwortlich. Um für den Einsatz im Wahlvorstand bestens vorbereitet zu sein, findet im Vorfeld eine Schulung statt.

Am Wahltag ist Teamarbeit gefragt. Da die Wahllokale von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet haben, erfolgt eine Einteilung in zwei Schichten. Die Stimmenauszählung erfolgt ab 18.00 Uhr mit allen Mitgliedern des Wahllokales. 

Wahlhelfer ist ein Ehrenamt. Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied eines Wahlvorstandes wird ein Erfrischungsgeld gewährt.

Wir freuen uns bei jeder Wahl auf neue Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Sie haben Interesse als Wahlhelferin oder Wahlhelfer die Durchführung der Wahl zu unterstützen? Lassen Sie uns bitte die ausgefüllte Bereitschaftserklärung zukommen.
Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen Frau Ritter unter Telefon 037608 123-45 oder per E-Mail an k.ritter@waldenburg.de zur Verfügung.

Das Einwohnermeldeamt informiert

 

Aktuell keine Fotoaufnahmen im Meldeamt möglich

Aufgrund technischer Probleme mit dem PointID der Bundesdruckerei können Lichtbilder zur Beantragung von Personaldokumenten derzeit noch nicht vor Ort im Einwohnermeldeamt gemacht werden. QR-Codes für digitale Aufnahmen von zertifizierten Fotografen können aber verarbeitet werden. Wir bitten Sie daher, bis auf Widerruf, Ihre Lichtbilder zur Beantragung von Personaldokumenten weiterhin bei entsprechend anerkannten Fotografen oder Drogeriemärkten zu erstellen.

Es können derzeit keine digitalen Lichtbilder mit unserem PointID vor Ort gemacht werden.

Hintergrund:
Seit Donnerstag, 1. Mai 2025, benötigen Bürgerinnen und Bürger ein digitales biometrisches Passbild, um einen neuen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen. Diese neue bundesweite gesetzliche Regelung soll Manipulation verhindern und die Sicherheit von Ausweisdokumenten erhöhen. Eine Übergangsfrist soll bis 31. Juli 2025 gelten.

Diese Situation ist für alle sehr ärgerlich und wir bitten dies zu entschuldigen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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