


Dürrenuhlsdorf
Die Gründung des Ortes Dürrenuhlsdorf fällt wahrscheinlich in die Zeit der großen Einwanderungswelle des 12. Jahrhunderts. In der Verlängerung des schon slawisch besiedelten Schlagwitzer Taleinschnittes gelegen könnte das auf eine der ersten Gründungen dieser deutschen Besiedlungsphase hindeuten, wobei sich im Ort bis heute keine Kirche nachweisen lässt bzw. Dürrenuhlsdorf schon im 14. Jahrhundert Kirchfilial von Schlagwitz war (später zu Schwaben), was einer Erstbesiedlung eher widerspricht.
Der Ort, auch gegenwärtig noch als zweiseitiges Waldhufendorf strukturiert, geht seiner Schreibweise nach auf einen Siedler Namens Albert oder Albrecht zurück. Nachweisbare Schreibweisen: "Dorn Olbersdorf (1493), Dornalberßdurff (1497), Durn Ullsdorf (1547), Dörrn-Ulmsdorf (1556) und Dürren Uhlsdorff (1720) sind Indizien für diese Herleitung. Der Beiname "Dürr" im Sinne von trocken, karg, mager oder dornig findet sich in gleicher Bedeutung wenige Kilometer weiter im Ortsnamen Dürrengerbisdorf wieder, das auch an einem vergleichbaren Talausläufer liegt.
Eine andere Theorie bezieht das rechtsmuldisch benachbarte Uhlsdorf (Wasser-Uhlsdorf) oder Ulrichsdorff (1460) mit ein und leitet den Namen von Ulrich oder Ullmann ab. Vermutlich haben sich beide Ortsnamen aus verschiedenden Wortstämmen kommend durch die konträren Beiwörter "Dürren" und "Wasser" befördert aufeinanderzu entwickelt.
Bundesweite Gebührenerhöhung für neue Personalausweise ab dem 7. Februar 2026
Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 6. Februar 2026 gelten seit dem 7. Februar 2026 neue Gebühren für die Beantragung von Personalausweisen:
46,00 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren
(bisher 37,00 Euro), Gültigkeit: 10 Jahre
27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
(bisher 22,80 Euro), Gültigkeit: 6 Jahre
Hinweis:
Die Stadt Waldenburg hat auf die Preisgestaltung keinen Einfluss. Grundlage der Erhöhung ist die am 30. Januar 2026 im Bundesrat beschlossene Änderung der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens (VerwaltungEntlastVO). Begründet wird die Erhöhung u.a. durch gestiegene Herstellungs-, Produktions- und Verwaltungskosten.