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EU-Dienstleistungsrichtlinie

Sie möchten als EU-Bürger in Deutschland beispielsweise einen Friseursalon eröffnen? Oder haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten in einem anderen EU-Staat zum Beispiel als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer arbeiten? Mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie wurden für Sie eine Reihe von Erleichterungen geschaffen.

Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist, das Erbringen von Dienstleistungen in der Europäischen Union über Landesgrenzen hinweg zu vereinfachen und die Gründung betrieblicher Niederlassungen europaweit zu erleichtern.

NEU: Fotoaufnahmen im Meldeamt

Ab sofort können elektronische Lichtbilder im Meldeamt aufgenommen werden. Alternativ können diese auch von einem Fotografen oder einer zertifizierten Drogerie (z. B. dm) als QR-Code mitgebracht werden.

Für die Lichtbilderstellung im Meldeamt wird eine Gebühr i. H. v. 6,00 € erhoben.

Hinweis:
Für Kinder bis 6 Jahre und Menschen mit Beeinträchtigungen empfehlen wir weiterhin eine elektronische Lichtbilderstellung beim Fotografen oder bei der dm-Drogerie.

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