Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
Um in der aktuellen witterungsbedingten Niedrigwassersituation den Wasserhaushalt und den ökologischen Zustand unserer Gewässer zu schützen und ein Trockenfallen von Gewässerabschnitten oder ganzer Gewässer zu verhindern, hat sich das Landratsamt Zwickau entschieden, den Eigentümer- und Anliegergebrauch zu beschränken und verbietet per Allgemeinverfügung die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtung.
Dies gilt somit auch für das Gemeindegebiet der Stadt Waldenburg. Die Allgemeinverfügung tritt am 15. Juli 2026 in Kraft und gilt bis einschließlich 31. Oktober 2026.
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