Kontrast:
Icon Suche

9__9_icon-silhouette8__8_icon-rathaus7__7_icon-museum6__6_icon-toepfer5__5_icon-park4__4_icon-badsauna3__3_icon-bildung2__2_icon-muldetal1__1_icon-schloss 

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

Um in der aktuellen witterungsbedingten Niedrigwassersituation den Wasserhaushalt und den ökologischen Zustand unserer Gewässer zu schützen und ein Trockenfallen von Gewässerabschnitten oder ganzer Gewässer zu verhindern, hat sich das Landratsamt Zwickau entschieden, den Eigentümer- und Anliegergebrauch zu beschränken und verbietet per Allgemeinverfügung die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtung.

 

Dies gilt somit auch für das Gemeindegebiet der Stadt Waldenburg. Die Allgemeinverfügung tritt am 15. Juli 2026 in Kraft und gilt bis einschließlich 31. Oktober 2026.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Waldenburg
Di, 14. Juli 2026

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen