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EU-Dienstleistungsrichtlinie

Sie möchten als EU-Bürger in Deutschland beispielsweise einen Friseursalon eröffnen? Oder haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten in einem anderen EU-Staat zum Beispiel als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer arbeiten? Mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie wurden für Sie eine Reihe von Erleichterungen geschaffen.

 

Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist, das Erbringen von Dienstleistungen in der Europäischen Union über Landesgrenzen hinweg zu vereinfachen und die Gründung betrieblicher Niederlassungen europaweit zu erleichtern.