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Konzeption

Konzeption für Kinder von 1 - 6/7 Jahre

Voraussetzung und pädagogische Zielstellung

  • Die Erziehung in der Kindertagesstätte unterstützt und ergänzt die Erziehung in der Familie.
  • Das Spiel nimmt eine zentrale Stellung ein; - Kinder finden alle Förderungen, die es in diesem Alter braucht.
  • Die Kinder haben die Möglichkeit in unserer Kindertagesstätte in der Gemeinschaft aufzuwachsen und sich gesund und froh zu entwickeln.
  • Wir wollen den Kindern helfen, sich mit der Umwelt auseinanderzusetzen und sich in ihren Leben zurechtzufinden.
  • Wir geben den Kindern Gelegenheit, Interessen und Neigungen zu verfolgen und Phantasien auszuleben, sowie Freundschaften zu knüpfen.
  • Wir garantieren den Kindern Freude am Entdecken und Experimentieren.
  • Wir ermutigen sie zur Eigeninitiative und freien Tun und fordern sie zum Denken heraus.
  • Die Kinder lernen, mit den geschaffenen Freiräumen umzugehen und dabei bestimmte und verständliche Regeln einzuhalten.
  • Jüngere und ältere Kinder können vielfältig miteinander tätig sein

Qualitätsentwicklung

  • Auf Grundlage des sächsischen Bildungsplanes sind alle Erzieher an einer qualitativen Weiterentwicklung unserer pädagogischen Arbeit interessiert und arbeiten seit 2014 im Qualitätszirkel Päd Quis im Landratsamt Zwickau unter Anleitung unserer Fachberaterin mit.

Rolle der Erzieherin

  • Jede Erzieherin möchte den Kindern das Gefühl der Sicherheit und Geborgenheit vermitteln.
  • Durch Einfühlungsvermögen, Liebe und Verständnis wird ein Vertrauensverhältnis Erzieher-Kind gewährleistet.
  • Wir sehen uns als Begleiter der Kinder im altersspezifischen Leben und sehen unsere Verpflichtung darin, den Kindern eine schöne Kindheit zu gewährleisten.

Welches Bild vom Kind haben wir

  • Jedes Kind wird als Persönlichkeit betrachtet und hat seine eigene Individualität.
  • Jedes Kind wird akzeptiert, wie es ist. Die Erzieherinnen bemühen sich positive Eigenschaften zu erkennen und zu fördern.
  • Jedes Kind wird als Persönlichkeit geachtet und seine Wünsche und Bedürfnisse werden respektiert.
  • Kindsein ist eine eigenständige Phase.

Welche Rechte hat das Kind

Jedes Kind hat das Recht

  • auf gute Betreuung
  • auf Wärme, Zuneigung und Geborgenheit
  • auf Selbstverwirklichung
  • auf gesunde Ernährung
  • auf Anspannung und Entspannung
  • auf Unterstützung der Erzieherin
  • auf bestimmte Freiräume unter Einhaltung bestimmter Regeln
  • auf aktive Gestaltung sozialer Kontakte
  • auf Auseinandersetzung mit der Umgebung
  • auf Sammeln von Erfahrungen
  • Jedes Kind hat das Recht Kind zu sein.

Prinzipien und Grundsätze unserer Arbeit

  • Arbeit nach lebensbezogenem Ansatz.
  • Sowohl der musischen und sportlichen Erziehung als auch der schöpferischen Betätigung wird großer Stellenwert beigemessen.
  • Alles für das Wohl des Kindes.
  • Jedes Kind behält seine Individualität und wird dazu geführt, sich im gemeinsamen Leben der Gruppe entsprechend zu verhalten.
  • Gruppenwechsel:
    • Von der Kinderkrippe in den Kindergarten.
    • Die Kinder besuchen dann bis ein Jahr vor Schulbeginn diese Kindergartengruppe.
    • Das letzte Jahr vor dem Schulanfang werden die Kinder in der Vorschulgruppe betreut
  • Die täglichen Lernangebote werden nach Möglichkeit in spielerischer Form an die Kinder herangetragen.
  • Jede Erzieherin erkennt die Interessen und Neigungen der Kinder und erfasst diese in täglichen und wöchentlichen Planungsabschnitten.
  • Die Erzieherinnen dokumentieren die Entwicklungsschritte der Kinder in einem Beobachtungsbogen.
  • Höhepunkte, Feste und Feiern werden langfristig gemeinsam mit den Kindern, den Eltern und dem Vorstand erarbeitet und vorbereitet.

Inhaltliche Einzelfragen

  • Der Tagesablauf wird in unserer Einrichtung sehr abwechslungsreich und gemeinsam mit den Kindern gestaltet.
  • Die Zeiten für Mahlzeiten und Mittagsschlaf sind festgelegt.
  • Nach Möglichkeit sollten die Kinder 8:00 Uhr in der Einrichtung sein.
  • Spiel, sportliche Betätigung, Lernangebote und Aufenthalt im Freien prägen den Tagesablauf.
  • Die Kinder können sich ab dem Kindergartenalter, im Haus frei bewegen, nachdem sie sich bei ihrer Erzieherin abgemeldet haben.
  • Alle Räume der Einrichtung sind zweckmäßig gestaltet und laden zum Spielen und Wohlfühlen ein.
  • Die Kinder haben die Möglichkeit sich zurückzuziehen und ihren Interessen und Neigungen nachzugehen.
  • Die Kinder werden in die Gestaltung der Räume einbezogen.
  • Diele und Flur laden durch individuelle Ausstattung ein, sich dort gern aufzuhalten bzw. sich auch ungestört zurückzuziehen.
  • Gesundheit und Ernährung haben großen Stellenwert in der Einrichtung.
  • Wir bieten für unsere Kinder Vollverpflegung an.
  • Gesunde Ernährung steht im Vordergrund. So stehen Vollkornprodukte, Milch, frisches Obst, Quarkspeisen, Joghurt und Cornflakes auf dem Speiseplan.
  • Getränke stehen ganztägig zur Verfügung.
  • Wichtig für unsere Arbeit sind die täglichen Körperübungen und der tägliche Aufenthalt im Freien.
  • In unserem schönen, großzügig angelegten Garten können die Kinder vielfältige Spielmöglichkeiten nutzen.
  • In den Sommermonaten können unsere Kinder im hauseigenen Pool im Garten baden.
  • Hygienische Anforderungen werden eingehalten.
  • Die Eltern haben die Möglichkeit, eine Woche vor Aufnahme ihres Kindes in unsere Einrichtung, ihr Kind zur Eingewöhnung zu bringen. Es ist den Eltern selbst überlassen, ob sie diese Zeit mit in der Gruppe verbringen möchten.
  • Auch der Wechsel von der Krippe in den Kindergarten wird in kleinen Schritten vollzogen.
Aufnahme von Kindern unter einem Jahr
  • In unserer Einrichtung können 2 Kinder vor Vollendung des 1. Lebensjahres betreut werden.
  • Im Aufnahmegespräch werden mit den Eltern alle Fragen zu Entwicklungsstand, Gewohnheiten, Schlafrhythmus, Ernährung und Tagesablauf geklärt.
  • Die Eingewöhnungszeit beträgt 5 Tage, wobei ein Elternteil die erste Zeit das Kind begleitet.
Vorschulgruppe
  • Im letzten Jahr vor dem Schulanfang besuchen die Kinder die Vorschulgruppe.
  • Sie erhalten hier die Möglichkeit, sich mit Gleichaltrigen gemeinsam, bei den verschiedensten Tätigkeiten auf das Lernen in der Schule vorzubereiten.
  • Die täglichen Lernangebote sind dabei ein wesentlicher Bestandteil.
  • Einmal wöchentlich kommt eine Grundschullehrerin in die Gruppe, um die Entwicklungsstände zu erfassen und eventuelle Fördermöglichkeiten mit der Erzieherin zu besprechen. Es besteht eine sehr gute Zusammenarbeit mit der Grundschule.
  • Sehr viel Wert wird auf die Selbständigkeit der Kinder gelegt.
  • Im Mittelpunkt des Tagesablaufes steht aber auch hier immer das Spielen.
  • Hierbei können die Kinder mittels vielfältiger, dem Alter entsprechender Spiele und Spielmaterialien ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten schöpferisch und kreativ weiterentwickeln.

Zusammenarbeit im Team

  • Alle Belange der Einrichtung werden mit dem Träger abgesprochen.
  • Teamberatungen werden monatlich nach Dienstschluss durchgeführt. Hier werden alle Belange der Einrichtung gemeinsam besprochen und nach Lösungen gesucht.
  • Gemeinsame Ziele bestimmen das Handeln in unserem Team.

Zusammenarbeit mit den Eltern

  • Um dem Wohl des Kindes gerecht zu werden, ist eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern unbedingt erforderlich.
  • Einmal jährlich werden die Eltern zu einem Entwicklungsgespräch eingeladen.
  • Wir sehen folgende Möglichkeiten der Zusammenarbeit:
  • über persönliche Gespräche mit den Erzieherinnen oder der Leiterin (dabei keine festen Zeiten, sondern nach Vereinbarung)
  • durch Informationstafeln in jeder Gruppe, bzw. Garderobe
  • durch die Teilname an Elternveranstaltungen, an Festen und Feiern
  • durch die Mitarbeit im Elternrat
  • durch die Mitgliedschaft in unseren Verein
  • Wir freuen uns, wenn die Eltern aufgeschlossen sind und Interesse an unserer Gruppenarbeit finden.

Kontakte zu anderen Institutionen

  • Wir pflegen einen engen Kontakt zu anderen Elterninitiativgruppen, die als freier Träger eine Kindertagesstätte übernommen haben.
  • Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit mit den Schulen für Sozialpädagogik
  • Zusammenarbeit mit der Grundschule Waldenburg
  • Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Stadtverwaltung
  • Teilnahme der Leiterin am Arbeitskreis der Fachberaterin vom Jugendamt
  • Teilnahme der Erzieherinnen an Fortbildungsveranstaltungen
  • Gesprächskreis der Erzieherinnen

Integrationskonzept

Die Konzeption der Kita bildet auch die Grundlage für die Arbeit mit Integrationskindern.

  • Laut Betriebserlaubnis können bis zu 3 behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder aufgenommen werden.
  • Die Kinder werden in den jeweiligen Altersgruppen integriert, so dass sie an allen Gruppenaktivitäten teilnehmen können und profitieren vom Vorbild der „anderen“ Kinder.
  • Die gemeinsame Erziehung aller Kinder in einer Gruppe wird geprägt von Rücksichtsnahme, Achtung und Respekt voreinander und Hilfe zu geben und zu nehmen.
  • Die integrative Arbeit beinhaltet neben der Gruppenarbeit auch die heilpädagogische Einzelarbeit mit den betroffenen Kindern. Beide Bereiche sind nicht voneinander zu trennen.
  • Je nach Art der Behinderung und dem Entwicklungsstand werden für die Kinder zusätzliche Förderangebote erarbeitet, die in einem heilpädagogischen Förderplan individuell erstellt werden. Dafür sind genaue Verhaltensbeobachtungen im Vorfeld unbedingt erforderlich.
  • Wichtigstes Ziel ist die Stärkung der Ich-Kompetenz und des Selbstwertgefühls.
  • Die Kinder können in einem vertrauten Umfeld Neues ausprobieren, erlernte Fähigkeiten festigen und somit ein grundlegendes Vertrauen in die einzelnen Fähigkeiten erlangen.

Zusammenarbeit mit den Eltern
  • Um Integrationsarbeit bestmöglich und erfolgreich leisten zu können, ist ein auf Vertrauen, Verständnis und Offenheit basierender Kontakt zu allen Eltern sehr wichtig.
  • Die Eltern und Erzieher stehen im engen Kontakt miteinander, um Befindlichkeiten der Kinder, Erlebnisse usw. auszutauschen.Halbjährlich werden Entwicklungsgespräche mit den Eltern geführt. Zusätzlich bieten wir den Eltern Beratungs- und Hilfeplangespräche entsprechend der aktuellen Notwendigkeit an.
  • Inhalte der Fördermaßnahmen, sowie Verlauf und Ergebnis werden schriftlich festgehalten, so dass es für die Eltern jederzeit nachvollziehbar ist.

Räumliche Ausstattung
  • In unserer Einrichtung gibt es ein Therapiezimmer und es können zusätzlich der Turnraum genutzt werden.
  • Der Kindergarten ist jedoch nicht barrierefrei und besitzt keine rollstuhlgerechten Zugänge. Aus diesem Grund muss über die Aufnahme körperbehinderter Kinder im Einzellfall entschieden werden.

Aufnahme eines Integrativkindes
  • Anmeldegespräch mit den Eltern (nach Möglichkeit mit dem Kind) und der Leiterin.
  • Einholen von Diagnosen, Austausch mit Fachdiensten über eventuelle Fortführung der jeweiligen Förderung gegebenen Falls auch in der Kita.
  • Antragstellung beim Sozialamt über zusätzlichen Förderbedarf und damit die Gewährung von Eingliederungshilfe.
  • Über eine Aufnahme von einem Integrativkind entscheiden der Träger und die Leiterin im Einzelfall.
  • Im Aufnahmegespräch mit den Eltern, der Leiterin und dem Gruppenpersonal werden genaue Absprachen zur Betreuung getroffen.
  • Die Eingewöhnungszeit wird intensiv zum Erfahrungsaustausch mit den Eltern genutzt.

Ein wesentlicher Bestandteil der Integrationsarbeit ist eine enge Zusammenarbeit mit
  • Sozialamt
  • Jugendamt
  • Frühförderstelle
  • Therapeuten (Logopädie, Ergotherapie…)
  • Kinderärzten
  • Familienberatungsstelle

Hausordnung der Kindereinrichtung „Altstädter Kinderland“

1. Öffnungszeiten der Einrichtung sind werktags von 6.00-17.00 Uhr.
  • Nach vorheriger Absprache besteht die Möglichkeit einer längeren Betreuungszeit.
  • Während des Mittagsschlafes können die Kinder nur mit vorheriger Absprache abgeholt werden.
2. Aufnahme:
  • Es können Kinder von 1Jahr bis zum Eintritt in die Schule betreut werden.
  • Es bedarf einer ärztlichen Bescheinigung, ob ihr Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist und der Impfstatus erreicht ist.
3. Beiträge/ Gebühren:
  • Die Betreuungsgebühren richten sich nach der Verordnung der Stadt Waldenburg.
  • Ermäßigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Die Gebühren werden zum 10. des laufenden Monats auf unser Konto per Lastschrift eingezogen.
  • Die Kosten für die Verpflegung richten sich nach dem Aufenthalt der Kinder und werden zum 13. des laufenden Monats per Lastschrift eingezogen.
4. Krankheiten:
  • Bei ansteckenden Krankheiten kann das Kind die Einrichtung nicht besuchen.
  • Die Eltern sind verpflichtet, die Leiterin sofort nach Feststellung der Krankheit davon in Kenntnis zu setzen.
  • Das Kind kann erst mit einem ärztlichen Attest die Einrichtung wieder besuchen (unter Berücksichtigung des Infektionsschutzgesetzes).
5. Sprechzeiten:
  • Die Leiterin und alle Erzieher haben keine festgelegten Sprechzeiten. Diese können aber persönlich vereinbart werden.

6. Versicherung:
  • Die Kinder sind nach den gesetzlichen Bestimmungen unfallversichert, sollten aber in der Familie zusätzlich versichert sein.
  • Die Einrichtung übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung an Kleidung und Ausstattung (z.B. Spielsachen) der Kinder.
7. Aufsichtspflicht:
  • Die Aufsichtspflicht der Erzieher beginnt und endet mit der Übergabe des Kindes.
  • Vom Erziehungsberechtigten wird festgelegt, wer das Kind abholen darf.
  • Kinder können allein nach Hause gehen, wenn das Einverständnis der Eltern schriftlich mit genauer Uhrzeit und Datum vorliegt.
  • Aus Sicherheitsgründen bitten wir die Eltern mit darauf zu achten, dass das Gartentor geschlossen ist.
  • Um die Selbständigkeit zu fördern, lernen die Kinder, sich auch ohne unmittelbare Aufsicht ordnungsgemäß zu verhalten.
8. Abmeldungen:
  • Der Betreuungsvertrag kann jeweils bis zum 01. des Vormonats schriftlich bei der Leiterin gekündigt werden.

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