Schiedsstelle der Stadt Waldenburg
Schlichten ist besser als Richten
Das Verfahren vor der Schiedsstelle dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien gütlich und mit geringem Kostenaufwand beizulegen. Das Grundprinzip lautet dabei: "Schlichten statt Richten", was soviel bedeutet wie: Schnell, kostengünstig und friedensstiftend.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen (Sächsisches Schiedsstellengesetz - SächsSchiedsStG)
Örtliche Zuständigkeit der Schiedsstelle / der Friedensrichter
Im Regelfall ist die Schiedsstelle zuständig, in deren Wohnort der Antragsgegner tatsächlich wohnt.
Auf Grund einer Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Waldenburg und den Gemeinden Remse und Oberwiera, übernimmt die Stadt Waldenburg die Aufgaben einer Schiedsstelle für diese Gemeinden.
Kontakt
Postanschrift:
Stadtverwaltung Waldenburg
- Schiedsstelle -
Markt 1
08396 Waldenburg
Sprechzeiten:
nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Telefon: 037608 123-0
Ansprechpartner:
Herr Axel Pietzsch (Friedensrichter)
Frau Katharina Stefaniak (Stellvertreterin)
NEU: Fotoaufnahmen im Meldeamt
Ab sofort können elektronische Lichtbilder im Meldeamt aufgenommen werden. Alternativ können diese auch von einem Fotografen oder einer zertifizierten Drogerie (z. B. dm) als QR-Code mitgebracht werden.
Für die Lichtbilderstellung im Meldeamt wird eine Gebühr i. H. v. 6,00 € erhoben.
Hinweis:
Für Kinder bis 6 Jahre und Menschen mit Beeinträchtigungen empfehlen wir weiterhin eine elektronische Lichtbilderstellung beim Fotografen oder bei der dm-Drogerie.