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Schiedsstelle der Stadt Waldenburg

Schlichten ist besser als Richten

Das Verfahren vor der Schiedsstelle dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien gütlich und mit geringem Kostenaufwand beizulegen. Das Grundprinzip lautet dabei: "Schlichten statt Richten", was soviel bedeutet wie: Schnell, kostengünstig und friedensstiftend.

Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen (Sächsisches Schiedsstellengesetz - SächsSchiedsStG)

Örtliche Zuständigkeit der Schiedsstelle / der Friedensrichter

Im Regelfall ist die Schiedsstelle zuständig, in deren Wohnort der Antragsgegner tatsächlich wohnt.
Auf Grund einer Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Waldenburg und den Gemeinden Remse und Oberwiera, übernimmt die Stadt Waldenburg die Aufgaben einer Schiedsstelle für diese Gemeinden.

Kontakt

Postanschrift:
Stadtverwaltung Waldenburg
- Schiedsstelle -
Markt 1
08396 Waldenburg

Sprechzeiten:
nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Telefon: 037608 123-0

Ansprechpartner:
Herr Axel Pietzsch (Friedensrichter)
Frau Nicole Hofmann-Clauß (Stellvertreterin)

Das Einwohnermeldeamt informiert

 

Aktuell keine Fotoaufnahmen im Meldeamt möglich

Aufgrund technischer Probleme mit dem PointID der Bundesdruckerei können Lichtbilder zur Beantragung von Personaldokumenten derzeit noch nicht vor Ort im Einwohnermeldeamt gemacht werden. QR-Codes für digitale Aufnahmen von zertifizierten Fotografen können aber verarbeitet werden. Wir bitten Sie daher, bis auf Widerruf, Ihre Lichtbilder zur Beantragung von Personaldokumenten weiterhin bei entsprechend anerkannten Fotografen oder Drogeriemärkten zu erstellen.

Es können derzeit keine digitalen Lichtbilder mit unserem PointID vor Ort gemacht werden.

Hintergrund:
Seit Donnerstag, 1. Mai 2025, benötigen Bürgerinnen und Bürger ein digitales biometrisches Passbild, um einen neuen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen. Diese neue bundesweite gesetzliche Regelung soll Manipulation verhindern und die Sicherheit von Ausweisdokumenten erhöhen. Eine Übergangsfrist soll bis 31. Juli 2025 gelten.

Diese Situation ist für alle sehr ärgerlich und wir bitten dies zu entschuldigen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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