Stadtentwicklung
Integriertes Stadtentwicklungskonzept
"Waldenburg 2030"
Waldenburg ließ 2002 erstmals ein INSEK erarbeiten. Ein Großteil der damals angedachten und
in einem diskursiven Prozess entwickelten Schlüsselprojekte erfuhren seitdem eine Umsetzung
und leisteten einen positiven Beitrag auf die gesamtstädtische Entwicklung. Gleichzeitig traten
einige, damals prognostizierte Entwicklungen nicht ein und wiederum veränderte Rahmenbe-
dingungen führten zu einem gestiegenen Handlungsdruck in anderen städtischen Teilräumen.
Entwicklungen - wie beispielsweise der demografische Wandel - erfassten in immer stärkerem
Maße die Stadt Waldenburg. In Kombination mit dem anhaltenden Strukturwandel, der verän-
derten Rolle der ländlichen Räume im sächsischen Siedlungsgefüge und einer zunehmenden
Bedeutung einer resilienten Stadtentwicklung, steht die Stadt aktuell vor ganz neuen Heraus-
forderungen als das im Jahr 2002 der Fall war.
Insgesamt macht dies eine Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes not-
wendig. Zugleich offeriert die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes die
Chance, die Stadtentwicklung anhand der aktuellen Entwicklungen neu auszurichten und bis-
her wenig beachtete Themen und Erkenntnisse mit einfließen zu lassen. Das vorliegende Kon-
zept bekundet diesen Anspruch. Das Konzept stellt eine fachübergreifende Strategie für die
weitere Entwicklung der Gesamtstadt bis zum Jahr 2030 dar.
Informationen zum INSEK erhalten Sie hier.
Das Einwohnermeldeamt informiert
Aktuell keine Fotoaufnahmen im Meldeamt möglich
Aufgrund technischer Probleme mit dem PointID der Bundesdruckerei können Lichtbilder zur Beantragung von Personaldokumenten derzeit noch nicht vor Ort im Einwohnermeldeamt gemacht werden. QR-Codes für digitale Aufnahmen von zertifizierten Fotografen können aber verarbeitet werden. Wir bitten Sie daher, bis auf Widerruf, Ihre Lichtbilder zur Beantragung von Personaldokumenten weiterhin bei entsprechend anerkannten Fotografen oder Drogeriemärkten zu erstellen.
Es können derzeit keine digitalen Lichtbilder mit unserem PointID vor Ort gemacht werden.
Hintergrund:
Seit Donnerstag, 1. Mai 2025, benötigen Bürgerinnen und Bürger ein digitales biometrisches Passbild, um einen neuen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen. Diese neue bundesweite gesetzliche Regelung soll Manipulation verhindern und die Sicherheit von Ausweisdokumenten erhöhen. Eine Übergangsfrist soll bis 31. Juli 2025 gelten.
Diese Situation ist für alle sehr ärgerlich und wir bitten dies zu entschuldigen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!