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Hort der Altstädter Schule Waldenburg

Kontakt:

Hort der Altstädter Schule

Bahnhofstr. 5

08396 Waldenburg

Leitung:

Frau Simon

Telefon:

037608 16056

E-Mail:

altstaedter-hort@mailbox.org

Träger:

Stadt Waldenburg

Vertreten durch den Bürgermeister Jörg Götze

Markt 1

08396 Waldenburg

Öffnungszeiten:

  6.00 Uhr bis  8.30 Uhr (Frühhort) sowie

10.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Aufgrund der Corona-Pandemie haben wir veränderte Öffnungszeiten.

MitarbeiterInnen:      

Zur Betreuung der Kinder sind in unserem Hort 8 staatlich anerkannte ErzieherInnen tätig.                 

Kapazität:

Unser Hort bietet für 159 Kinder der Klassen 1 bis 4 in derzeit 8 Hortgruppen Platz.

Im Ausnahmefall nehmen wir Kinder aus anderen Schulen auf.

Gebäude &

Räumlichkeiten:       

Unser Hort befindet sich im Altbau der Altstädter Schule Waldenburg.

Die Kinder können dort in drei horteigenen Räumen ihre Freizeit verbringen. Eine Bauecke, eine Kreativecke,

ein Rollenspielbereich, eine Spielecke für Brettspiele, eine Legospielecke sowie eine Entspannungsecke sorgen

für Abwechslung in unserer Nachmittagsgestaltung.

Zusätzlich zu unseren eigenen Horträumen nutzen wir eine Kickerecke und eine Lümmelecke im Mehrzweckraum,

eine Küche sowie die Turnhalle. Für Hausaufgaben stehen alle Klassenzimmer in Doppelnutzung zur Verfügung.

Im Außenbereich wartet ein großer Schulhof mit Bolzplatz, Ritterburg, Schaukel und Reck auf die Eroberung

durch unsere Kinder.                                                                                

Pädagogischer

Ansatz:

Wir arbeiten nach dem teiloffenen Konzept. Das bedeutet, dass die Kinder einer eigenen Gruppe angehören, die jeweils einen festen Raum und eine/n feste/n ErzieherIn im Hort haben. Zu bestimmten Zeiten und Gelegenheiten (z.B. täglich ab 14:30 Uhr, an Freitagen sowie in den Ferien) durchmischen wir die Gruppen, so dass Angebote und Räume für alle Kinder offenstehen. Das teiloffene Konzept ist vielseitig und stärkt die Entwicklung der Kinder.
Durch diese pädagogische Gestaltung kommen wir den Lern-, Entwicklungs- und Bildungsbedürfnissen der Kinder nach und erfüllen unseren gesetzlichen Auftrag des sächsischen Bildungsplanes.

 Anmeldung:

Voraussetzung für die Aufnahme in den Hort ist ein rechtskräftiger Betreuungsvertrag.
Die Aufnahme der Schulanfänger erfolgt i.d.R. zum 1.Tag des Monats, in dem das Schuljahr beginnt.

Die Betreuungsverträge für zukünftige Schulanfänger erhalten Sie bis Ende März eines Jahres über Ihren

Waldenburger Kindergarten oder – für Kinder in Kindergärten anderer Städte – auf postalischem Weg.

 
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