AG "Zukunft in Waldenburg"
Verfügungsfonds
Sie planen ein Straßenfest? Eine Bank an der Bushaltestelle vor Ihrem Haus wäre schön? Sie haben eine große leere Wiese und möchten hier gern eine öffentliche Streuobstwiese für die Bewohner von Waldenburg einrichten?
Für Projekte dieser Art gibt es den Verfügungsfonds.
Mit dem neu eingerichteten Verfügungsfonds sollen Projekte umgesetzt werden, die nachhaltig die Attraktivität und das Stadtbild in Waldenburg steigern. „Grundsätzlich dient dieser der flexiblen, unbürokratischen Finanzierung kleinerer, aus dem lokalen Engagement heraus entwickelter Projekte oder Aktionen, die in sich abgeschlossen (ohne Folgekosten) und innerhalb kurzer Zeiträume umsetzbar sind und die durch die lokalen Akteure selbst ausgewählt, mitgestaltet und teils mitfinanziert werden"
(Anwendungshinweise Sächsisches Staatsministerium des Innern (SMI):
Dazu werden private Mittel wie Geld- und Sachspenden, aber auch Arbeitsleistung, mit Mitteln aus der Städtebauförderung von Bund, Land und Stadt ergänzt. Damit soll das private Engagement im Fördergebiet gesteigert werden, da hier auch Projekte kurzfristig umgesetzt werden können, die sonst im Rahmen der Städtebauförderung keine Berücksichtigung finden würden.
Was kann gefördert werden?
Kleine Projekte im investiven, nicht investiven oder investitionsbegleitenden Bereich wie Veranstaltungen oder kleinere Anschaffungen. Grundlegend für eine Unterstützung ist die Verortung des Projektes im Fördergebiet und dessen Nachhaltigkeit hinsichtlich einer Belebung und Attraktivierung des Förder- und Stadtgebietes.
Merkblatt zur Beantragung von Mitteln aus dem Verfügungsfonds im Fördergebiet
Wer kann den Antrag stellen?
Personen, Vereine, Unternehmen, die Ideen zur Verbesserung des Wohnumfeldes in Waldenburg haben
Wie ist der Ablauf?
1. Antragstellung mit detaillierter Beschreibung des Projektes, der Beteiligten und der Kosten (siehe Antrag)
2. die AG „Zukunft in Waldenburg" entscheidet über Förderung
3. nach dem Beschluss der AG kann das Projekt durchgeführt werden
4. Abrechnung der Kosten/ eingebrachten Geld-, Sach- und Arbeitsleistungen gegenüber der AG/GSL
5. vorfinanzierter Betrag wird bis zur beschlossenen Höhe ausgezahlt
Was gibt es noch zu beachten?
Begonnen werden darf erst mit Beschluss des Projektes durch die AG „Zukunft in Waldenburg". Bei einem vorzeitigen Beginn kann das Projekt nur in Ausnahmefällen gefördert werden. Alle Hinweise finden Sie auch auf dem Merkblatt zum Verfügungsfonds.
Kontakthinweis:
E-Mail: zukunft@waldenburg.de
Martin Blask, Sanierungsträger GSL Sachsen/Thüringen
An den Anlagen 20, 09405 Zschopau
Tel.: 03725/239990; blask@gsl-sachen-thueringen.de
Sprechzeiten: Auf Anfrage, nach Vereinbarung
Susanne Strauch, Bauamt Waldenburg
Markt 1, 08396 Waldenburg
Tel.: 037608/12335; s.strauch@waldenburg.de
Sprechzeiten:
Di: 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr &
Do 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
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