

Verwaltungsgemeinschaft "Waldenburg"
Im Zuge der vom Gesetzgeber beschlossenen Gemeindegebietsreform in der Planungsregion Chemnitz-Erzgebirge haben der Stadtrat von Waldenburg und die Gemeinderäte von Remse und Oberwiera eine Vereinbarung zur Verwaltungsgemeinschaft "Waldenburg" beschlossen, die am 01.01.2001 in Kraft trat. Die Stadt Waldenburg übernimmt seitdem als erfüllende Gemeinde für die Gemeinden Remse und Oberwiera als beteiligte Gemeinden nach § 36 Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) die Aufgaben einer Verwaltungsgemeinschaft, einschließlich Haushalts- und Rechnungswesen.
Unabhängig von diesen verwaltungstechnischen Regelungen sind die Gemeinden Remse und Oberwiera nach wie vor eine nach dem Selbstverwaltungsrecht selbständige Gemeinde mit einem eigenständig tätigen Gemeinderat. Zur Entscheidung aller im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft anstehenden Fragen fungiert der Gemeinschaftsausschuss.
Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft "Waldenburg" ist der Bürgermeister der Stadt Waldenburg, Herr Jörg Götze.
Gemeinde Remse
Gemeinde Remse | Bürgermeister |
Bahnhofstraße 4 | Herr Karsten Schultz |
08373 Remse | |
Tel.: (03763) 779780 |
Gemeinde Oberwiera
Gemeinde Oberwiera | Bürgermeister |
Hauptstraße 19 | Herr Holger Quellmalz |
08396 Oberwiera | |
Tel.: (037608) 22926 |
Das Einwohnermeldeamt informiert
Aktuell keine Fotoaufnahmen im Meldeamt möglich
Aufgrund technischer Probleme mit dem PointID der Bundesdruckerei können Lichtbilder zur Beantragung von Personaldokumenten derzeit noch nicht vor Ort im Einwohnermeldeamt gemacht werden. QR-Codes für digitale Aufnahmen von zertifizierten Fotografen können aber verarbeitet werden. Wir bitten Sie daher, bis auf Widerruf, Ihre Lichtbilder zur Beantragung von Personaldokumenten weiterhin bei entsprechend anerkannten Fotografen oder Drogeriemärkten zu erstellen.
Es können derzeit keine digitalen Lichtbilder mit unserem PointID vor Ort gemacht werden.
Hintergrund:
Seit Donnerstag, 1. Mai 2025, benötigen Bürgerinnen und Bürger ein digitales biometrisches Passbild, um einen neuen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen. Diese neue bundesweite gesetzliche Regelung soll Manipulation verhindern und die Sicherheit von Ausweisdokumenten erhöhen. Eine Übergangsfrist soll bis 31. Juli 2025 gelten.
Diese Situation ist für alle sehr ärgerlich und wir bitten dies zu entschuldigen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!