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Vermietungen und Verpachtungen

Gartengrundstück in der Oberstadt von Waldenburg 

Auf städtischem Flurstück hinter der Jahnstraße steht das farblich eingezeichnete Gartenabteil zur Verpachtung. Es handelt sich um ein Gartengrundstück (kein Kleingartenverein/Strom/Wasser) und hat eine Fläche von ca. 700 m².
Auf dem Grundstück steht ein kleiner Schuppen. Die Pacht liegt bei 105,00 €/jährlich.
Für weitere Informationen steht Ihnen der u. g. Ansprechpartner zur Verfügung.

Ansprechpartner:
Abt. Mieten/Pachten: Frau Pfeiffer
Tel.: 037608 / 123-25
E-Mail: m.pfeiffer@waldenburg.de

Gartengrundstück Oberstadt       Gartengrundstück Oberstadt 2

Gartengrundstück am Südwesthang Seminarberg, Waldenburg

Auf städtischem Flurstück am Seminarberg steht perspektivisch das farblich eingezeichnete Gartenabteil zur Verpachtung. Es handelt sich um ein Erholungs- und Wochenend-grundstück (kein Kleingartenverein) und hat eine Fläche von ca. 530 m².
Auf dem Grundstück steht ein Bungalow. Die Pacht liegt bei 164,30 €/jährlich.
Für weitere Informationen steht Ihnen der u. g. Ansprechpartner zur Verfügung.

Ansprechpartner:
Abt. Mieten/Pachten: Frau Pfeiffer
Tel.: 037608 / 123-25
E-Mail: m.pfeiffer@waldenburg.de

 / Vermietung/Verpachtung Frau Pfeiffer

Das Einwohnermeldeamt informiert

 

Aktuell keine Fotoaufnahmen im Meldeamt möglich

Aufgrund technischer Probleme mit dem PointID der Bundesdruckerei können Lichtbilder zur Beantragung von Personaldokumenten derzeit noch nicht vor Ort im Einwohnermeldeamt gemacht werden. QR-Codes für digitale Aufnahmen von zertifizierten Fotografen können aber verarbeitet werden. Wir bitten Sie daher, bis auf Widerruf, Ihre Lichtbilder zur Beantragung von Personaldokumenten weiterhin bei entsprechend anerkannten Fotografen oder Drogeriemärkten zu erstellen.

Es können derzeit keine digitalen Lichtbilder mit unserem PointID vor Ort gemacht werden.

Hintergrund:
Seit Donnerstag, 1. Mai 2025, benötigen Bürgerinnen und Bürger ein digitales biometrisches Passbild, um einen neuen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen. Diese neue bundesweite gesetzliche Regelung soll Manipulation verhindern und die Sicherheit von Ausweisdokumenten erhöhen. Eine Übergangsfrist soll bis 31. Juli 2025 gelten.

Diese Situation ist für alle sehr ärgerlich und wir bitten dies zu entschuldigen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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