Bekanntgabe der Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken einer Zone (Bodenrichtwertzone), für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche.
Der Bodenrichtwert bezieht sich auf Grundstücke, deren wertbeeinflussende Umstände für den Bodenrichtwert typisch sind (Richtwertgrundstück). Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Richtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Umständen - wie z. B. Erschließungszustand, Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit und Grundstücksgestaltung - bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Bodenwertes vom Richtwert.
Bodenrichtwerte (außer für landwirtschaftlich genutzte Flächen, Forstflächen und Gärten) beziehen sich auf baureifes, erschließungsbeitragsfreies Land (erschlossen nach §127 BauGB) und vermessenes Land. In bebauten Gebieten sind diese mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut, erschlossen und altlastfrei wären.
Ihr Ansprechpartner für die Bodenrichtwerte in der Stadtverwaltung Waldenburg:
Frau Schumann
Abteilung Liegenschaften
Tel.: 037608 123-17
oder
Amt für ländliche Entwicklung und Vermessung
Gerhart-Hauptmann-Weg 1 / Haus 2
08371 Glauchau
Tel.-Nr.: 0375 440225601
Gemäß §196 Abs. 3 BauGB kann jedermann Auskunft über deren Inhalt verlangen.
Es ist zudem möglich, die Bodenrichtwerte unter dem Link: http://www.boris.sachsen.de einzusehen.
NEU: Fotoaufnahmen im Meldeamt
Ab sofort können elektronische Lichtbilder im Meldeamt aufgenommen werden. Alternativ können diese auch von einem Fotografen oder einer zertifizierten Drogerie (z. B. dm) als QR-Code mitgebracht werden.
Für die Lichtbilderstellung im Meldeamt wird eine Gebühr i. H. v. 6,00 € erhoben.
Hinweis:
Für Kinder bis 6 Jahre und Menschen mit Beeinträchtigungen empfehlen wir weiterhin eine elektronische Lichtbilderstellung beim Fotografen oder bei der dm-Drogerie.