Existenzgründung
Als Existenzgründung wird die Realisierung einer beruflichen Selbstständigkeit bezeichnet. Die Existenzgründung erfolgt formal, juristisch durch die Gewerbeanmeldung oder bei freien Berufen durch Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt. Damit ist der erste Teil der Gründung abgeschlossen.
Im Nachgang können weitere Formalitäten auf die Gründer zukommen, wie etwa die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Eintragung in die Handwerkerrolle. Hierbei ist zu beachten, dass die Mitgliedschaft in der IHK eine Zwangsmitgliedschaft ist. Ähnliches gilt für die Eintragung in die Handwerksrolle. Hier ist zwischen Tätigkeiten, die einen Meistertitel erforderlich machen und Tätigkeiten, die diesen nicht mehr erfordern zu unterscheiden.
Zusätzlich gibt es die handwerksähnlichen Tätigkeiten. Hier sind keine beruflichen Qualifikationen vonnöten. Eine Aufnahme in die Handwerksrolle (kostenpflichtig) lässt sich in den meisten Fällen nicht umgehen.
Für bestimmte Tätigkeiten sind weitere Genehmigungen erforderlich, wie z.B. die Gaststättenkonzession zum Eröffnen eines Cafés, die wiederum von den Kontrollen des Veterinär- und Gesundheitsamtes abhängt. In anderen Fällen sind Sachkundenachweise erforderlich (z. B. beim Handel mit Milch, Waffen oder Arzneimitteln).
Eine Beratung ist in jedem Fall sinnvoll.
Das Einwohnermeldeamt informiert
Aktuell keine Fotoaufnahmen im Meldeamt möglich
Aufgrund technischer Probleme mit dem PointID der Bundesdruckerei können Lichtbilder zur Beantragung von Personaldokumenten derzeit noch nicht vor Ort im Einwohnermeldeamt gemacht werden. QR-Codes für digitale Aufnahmen von zertifizierten Fotografen können aber verarbeitet werden. Wir bitten Sie daher, bis auf Widerruf, Ihre Lichtbilder zur Beantragung von Personaldokumenten weiterhin bei entsprechend anerkannten Fotografen oder Drogeriemärkten zu erstellen.
Es können derzeit keine digitalen Lichtbilder mit unserem PointID vor Ort gemacht werden.
Hintergrund:
Seit Donnerstag, 1. Mai 2025, benötigen Bürgerinnen und Bürger ein digitales biometrisches Passbild, um einen neuen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen. Diese neue bundesweite gesetzliche Regelung soll Manipulation verhindern und die Sicherheit von Ausweisdokumenten erhöhen. Eine Übergangsfrist soll bis 31. Juli 2025 gelten.
Diese Situation ist für alle sehr ärgerlich und wir bitten dies zu entschuldigen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!