
Amt 24 - zu Hause aufs Amt
Amt 24 ist das Service-Portal des Freistaats Sachsen und der sächsischen Kommunen. |
Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände sowie sonstige Institutionen finden hier umfassende Informationen zu Verwaltungsdienstleistungen: - Lebenslagen - Verfahren und Dienstleistungen - Behörden - Formulare-/Online-Dienste |
Landeserziehungsgeld
Eltern, die im Freistaat Sachsen leben, können im zweiten oder im dritten Lebensjahr des Kindes ein Landeserziehungsgeld erhalten. Damit unterstützt der Freistaat Sachsen besonders jene Eltern, die sich für eine längerfristige eigene häusliche Betreuung des Kindes entschieden haben und beispielsweise die vollen drei Jahre der gesetzlichen Elternzeit in Anspruch nehmen möchten.
Elterngeld
Mit dem Elterngeld will die Bundesregierung die wirtschaftliche Situation von Müttern und Vätern in der Elternzeit erleichtern. Die staatliche Leistung gilt für Kinder, die ab 1. Januar 2007 geboren wurden.
Der Elternteil, der wegen der Kinderbetreuung ganz zu Hause bleibt oder seine Arbeitszeit reduziert (maximal 30 Stunden in der Woche sind möglich), erhält zwölf Monate lang 65 bis 67 Prozent seines vorherigen Nettoeinkommens – monatlich höchstens EUR 1.800 Euro. Die Mindestleistung von monatlich EUR 300 bekommen auch Eltern, die zuvor kein Einkommen hatten. Liegt das Einkommen, das der Berechnung des Elterngeldes zu Grunde liegt, unter 1.000 Euro, wird der Prozentsatz erhöht.
Das Einwohnermeldeamt informiert
Aktuell keine Fotoaufnahmen im Meldeamt möglich
Aufgrund technischer Probleme mit dem PointID der Bundesdruckerei können Lichtbilder zur Beantragung von Personaldokumenten derzeit noch nicht vor Ort im Einwohnermeldeamt gemacht werden. QR-Codes für digitale Aufnahmen von zertifizierten Fotografen können aber verarbeitet werden. Wir bitten Sie daher, bis auf Widerruf, Ihre Lichtbilder zur Beantragung von Personaldokumenten weiterhin bei entsprechend anerkannten Fotografen oder Drogeriemärkten zu erstellen.
Es können derzeit keine digitalen Lichtbilder mit unserem PointID vor Ort gemacht werden.
Hintergrund:
Seit Donnerstag, 1. Mai 2025, benötigen Bürgerinnen und Bürger ein digitales biometrisches Passbild, um einen neuen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen. Diese neue bundesweite gesetzliche Regelung soll Manipulation verhindern und die Sicherheit von Ausweisdokumenten erhöhen. Eine Übergangsfrist soll bis 31. Juli 2025 gelten.
Diese Situation ist für alle sehr ärgerlich und wir bitten dies zu entschuldigen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!