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Wirtschaft

Die Stadt Waldenburg im Muldental des Landkreises Zwickau bildet den nord-westlichen Grenzbereich zum benachbarten Freistaat Thüringen.

Waldenburg fungiert für alle eingemeindeten Ortsteile, benachbarte Gemeinden des Landkreises Zwickau und Randgemeinden von Thüringen als Unterzentrum. In einer Entfernung von 10 bis 30 km sind die Mittel- und Oberzentren Glauchau, Limbach-Oberfrohna, Altenburg, Zwickau und Chemnitz erreichbar.

Die Töpferstadt Waldenburg gliedert sich in die Oberstadt im Norden, Mittelstadt und Altstadt im Süden sowie in die umliegenden eingemeindeten Ortsteile und Dorfgemeinden.

Ein seit 1306 urkundlich nachweisbares Stadtrecht bezieht sich aber nur auf die nördlich der Zwickauer Mulde gelegene Ober- und Mittelstadt. Erst mit der Eingemeindung der Altstadt Waldenburg 1928 überwindet man die Trennung beider Stadtteile. Für den Beinamen Töpferstadt sorgen die seit dem 14. Jahrhundert überregionale Bedeutung des Waldenburger Steinzeugs und die bis heute traditionell produzierenden sechs Töpferwerkstätten.

Industrielle Strukturen sind nur in Ansätzen (Bereich Textilverarbeitung) vorhanden.

Die Ausrichtung der Gewerbebetriebe konzentriert sich überwiegend auf Handel, Handwerk und Dienstleistung.

Das Fehlen gewerblicher und industrieller Standorte erhöht den Stellenwert der ehemaligen fürstlichen Residenzstadt Waldenburg als Wohn-, Kultur- und Bildungsort.

Bundesweite Gebührenerhöhung für neue Personalausweise ab dem 7. Februar 2026


Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 6. Februar 2026 gelten seit dem 7. Februar 2026 neue Gebühren für die Beantragung von Personalausweisen:

46,00 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren
(bisher 37,00 Euro), Gültigkeit: 10 Jahre

27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
(bisher 22,80 Euro), Gültigkeit: 6 Jahre

Hinweis:
Die Stadt Waldenburg hat auf die Preisgestaltung keinen Einfluss. Grundlage der Erhöhung ist die am 30. Januar 2026 im Bundesrat beschlossene Änderung der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens (VerwaltungEntlastVO). Begründet wird die Erhöhung u.a. durch gestiegene Herstellungs-, Produktions- und Verwaltungskosten.

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