Wirtschaft
Die Stadt Waldenburg im Muldental des Landkreises Zwickau bildet den nord-westlichen Grenzbereich zum benachbarten Freistaat Thüringen.
Waldenburg fungiert für alle eingemeindeten Ortsteile, benachbarte Gemeinden des Landkreises Zwickau und Randgemeinden von Thüringen als Unterzentrum. In einer Entfernung von 10 bis 30 km sind die Mittel- und Oberzentren Glauchau, Limbach-Oberfrohna, Altenburg, Zwickau und Chemnitz erreichbar.
Die Töpferstadt Waldenburg gliedert sich in die Oberstadt im Norden, Mittelstadt und Altstadt im Süden sowie in die umliegenden eingemeindeten Ortsteile und Dorfgemeinden.
Ein seit 1306 urkundlich nachweisbares Stadtrecht bezieht sich aber nur auf die nördlich der Zwickauer Mulde gelegene Ober- und Mittelstadt. Erst mit der Eingemeindung der Altstadt Waldenburg 1928 überwindet man die Trennung beider Stadtteile. Für den Beinamen Töpferstadt sorgen die seit dem 14. Jahrhundert überregionale Bedeutung des Waldenburger Steinzeugs und die bis heute traditionell produzierenden sechs Töpferwerkstätten.
Industrielle Strukturen sind nur in Ansätzen (Bereich Textilverarbeitung) vorhanden.
Die Ausrichtung der Gewerbebetriebe konzentriert sich überwiegend auf Handel, Handwerk und Dienstleistung.
Das Fehlen gewerblicher und industrieller Standorte erhöht den Stellenwert der ehemaligen fürstlichen Residenzstadt Waldenburg als Wohn-, Kultur- und Bildungsort.
Das Einwohnermeldeamt informiert
Aktuell keine Fotoaufnahmen im Meldeamt möglich
Aufgrund technischer Probleme mit dem PointID der Bundesdruckerei können Lichtbilder zur Beantragung von Personaldokumenten derzeit noch nicht vor Ort im Einwohnermeldeamt gemacht werden. QR-Codes für digitale Aufnahmen von zertifizierten Fotografen können aber verarbeitet werden. Wir bitten Sie daher, bis auf Widerruf, Ihre Lichtbilder zur Beantragung von Personaldokumenten weiterhin bei entsprechend anerkannten Fotografen oder Drogeriemärkten zu erstellen.
Es können derzeit keine digitalen Lichtbilder mit unserem PointID vor Ort gemacht werden.
Hintergrund:
Seit Donnerstag, 1. Mai 2025, benötigen Bürgerinnen und Bürger ein digitales biometrisches Passbild, um einen neuen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen. Diese neue bundesweite gesetzliche Regelung soll Manipulation verhindern und die Sicherheit von Ausweisdokumenten erhöhen. Eine Übergangsfrist soll bis 31. Juli 2025 gelten.
Diese Situation ist für alle sehr ärgerlich und wir bitten dies zu entschuldigen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!