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Kommunalwahlen Bürgermeister/Landratswahl 2022

Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses Bürgermeisterwahl 12. Juni 2022

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2022 das amtl. Endergebnis für die Wahl des Waldenburger Bürgermeisters öffentlich festgestellt.

Der Bürgermeisterkandidat Herr Jörg Götze hat bei der Wahl am 12. Juni 2022 mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten und ist damit zum Bürgermeister gewählt.

Die Amtszeit beginnt am 1. August 2022.

Feststellung des endgültigen Wahlergenisses Landratswahl  2022

Der Kreiswahlausschuss des Landkreises Zwickau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 6. Juli 2022 das Wahlergebnis der Landratswahl 2022 für den Landkreis Zwickau beschlossen.

Informationen zum 2. Wahlgang der Landratswahl

Bei der Landratswahl am 12. Juni 2022 erhielt keiner der Kandidatinnen und Kandidaten die absolute Mehrheit. Aus diesem Grund findet am Sonntag, dem 3. Juli 2022 der 2. Wahlgang statt. Im 2. Wahlgang entscheidet die einfache Mehrheit. 

Bitte beachten Sie, dass keine zusätzlichen Wahlbenachrichtigungen verschickt werden. Die Wahlbenachrichtigungen für den 1. Wahlgang behalten ihre Gültigkeit. Sollte die Benachrichtigung nicht mehr vorliegen, können Sie mit einem gültigen Ausweisdokument in Ihrem Wahllokal wählen.

Bürgerinnen und Bürger, die für den 1. Wahlgang Briefwahl beantragt haben, bekommen die erforderlichen Unterlagen für den zweiten Wahlgang automatisch zugeschickt.  


 

Die Wahl zum Bürgermeister der Stadt Waldenburg sowie zum Landrat des Landkreises Zwickau findet am:

Sonntag, dem 12. Juni 2022

statt.

Ein eventuell erforderlicher zweiter Wahlgang findet am:

Sonntag, dem 3. Juli 2022

statt.

Allgemeine Informationen zur Bürgermeisterwahl der Stadt Waldenburg

Der Bürgermeister wird von den Bürgern Stadt Waldenburg in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für sieben Jahre gewählt.

Im ersten Wahlgang gilt als gewählt, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält.
Erreicht keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit, erfolgt ein zweiter Wahlgang. Im zweiten Wahlgang gilt als gewählt, wer die meisten Stimmen erhält; hier genügt also die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Bekanntgabe zugelassene Wahlvorschläge Bürgermeisterwahl
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Allgemeine Informationen für die Wahl zum Landrat des Landkreises Zwickau

Der Landrat wird von den Bürgern des Landkreises Zwickau in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für sieben Jahre gewählt.

Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl, wobei es zwei Wahlgänge geben kann. Damit ein Kandidat im ersten Wahlgang gewählt wird, benötigt er die absolute Mehrheit (mehr als 50 Prozent) der abgegebenen gültigen Stimmen. Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, wird ein zweiter Wahlgang notwendig. Hier entscheidet dann die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Kommt es zu einer Stimmengleichheit, entscheidet das Los.

Jeder Wähler hat bei der Landratswahl eine Stimme.

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